Urteil Scheingeschäft, Beweislast für -
Schlagworte
Scheingeschäft, Beweislast für -
Leitsatz
Die Partei, die die Nichternstlichkeit eines Geschäfts behauptet, trägt hier für auch dann die Beweislast, wenn sie sich gegen einen Anspruch auf Ersatz des Gewinns verteidigt, den der Geschädigte aus dem Geschäft gezogen hät te.
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