Urteil Scheidungsklausel im Ehegattentestament und Unwirksamkeitsfrage
Schlagworte
Scheidungsklausel im Ehegattentestament und Unwirksamkeitsfrage
Leitsatz
Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u. a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 - FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, ZEV 2016,401; OLG Naumburg, FamRZ 2019, 1656).
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