Urteil Schätzung im Rahmen der Entschädigung von Unternehmen


Schlagworte

Schätzung im Rahmen der Entschädigung von Unternehmen; Schätzung von beweglichem Inventar eines Erholungsheims; Richtzahlverfahren nach der 6. FeststellungsDV; Rückgriff auf Mindestbewertung bei Nichtglaubhaftmachung von Betriebsmerkmalen; Gutachten der Treuarbeit

Leitsätze

1. Trotz des grundsätzlichen Entscheidungsvorrangs der Behörde im Bereich der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG kann das Gericht ausnahmsweise die Schätzung selbst vornehmen, wenn die Grundlagen für die Schätzung bereits so weit ermittelt worden sind, dass eine ,,Zurückverweisung" an die Behörde im Sinne der Prozessökonomie untunlich wäre (wie BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 7 C 22.04 - zu § 7 VermG und Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil der Kammer vom selben Tag - VG 29 A 38.05 -).

2. Im Rahmen der Schätzung der Bemessungsgrundlage im Rahmen von § 4 Abs. 3 EntschG ist es unzulässig, auf die Mindestwerte der gemäß § 4 der 6. FeststelIungsDV ergangenen Tabellen (Richtzahlverfahren) zurückzugreifen, wenn anhand der aus anderen Umständen erkennbaren Größe des Betriebs der Rückgriff auf die Mindestwerte eindeutig unangemessen ist und die Schätzung anhand der bekannten Verhältnisse bei vergleichbaren Unternehmen durchgeführt werden kann.

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