Urteil Schätzung des Warmwasserverbrauchs bei verbundenen Anlagen


Schlagworte

Schätzung des Warmwasserverbrauchs bei verbundenen Anlagen

Leitsatz

Als Schätzgrundlage für die mittlere Temperatur des Warmwassers können nur Werte herangezogen werden, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte nicht unplausibel sind. Die fehlende Plausibilität kann sich auch daraus ergeben, daß nach dem berechneten Energieverbrauch für das Warmwasser keine ausreichende Menge für die erfolgte Beheizung mehr übrig bleibt (Anschluß an BayObLG, Beschluß vom 15.9.2004, 2Z BR 145/04 = WuM 2004, 679).

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