Urteil Schätzung des Vorwegabzugs


Schlagworte

Schätzung des Vorwegabzugs; kein Zwang zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei vom Mieter selbst eingebauter Wasseruhr

Leitsätze

1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht zu beanstanden, wenn der Wasserverbrauch für Gewerbemieter für ein halbes Jahr erfaßt und dann für den ganzen Abrechnungszeitraum hochgerechnet wird.

2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten bei einer eigenmächtig von ihm installierten Wasseruhr. 3. Die vorbehaltlose Zahlung einer Abrechnungsnachforderung ist ein deklaratorisches Anerkenntnis mit der Folge, daß spätere Einwendungen ausgeschlossen sind.

4. Das pauschale Bestreiten des Mieters ohne Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen ist unbeachtlich.

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