Urteil Schätzung
Schlagworte
Schätzung; Instandsetzungskosten; Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
Die Schätzung der auf Instandsetzung entfallenden Kosten einer auch modernisierenden Baumaßnahme ist in der Mieterhöhungserklärung nur dann nachvollziehbar, wenn innerhalb des Gewerks offengelegt wird, welche Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden sind und wie die Kosten im Wege der Schätzung auf Instandsetzung/Modernisierung aufgeteilt wurden.
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