Urteil Schädlingsbefall, Mietminderung, Ungeziefer, Schädlingsbekämpfung, Minderung, culpa in contrahendo, Verschulden bei Vertragsschluß
Schlagworte
Schädlingsbefall, Mietminderung, Ungeziefer, Schädlingsbekämpfung, Minderung, culpa in contrahendo, Verschulden bei Vertragsschluß
Leisätze
1. Ungezieferbefall und fehlerhafte Schädlingsbekämpfung des Vermieters, die den Aufenthalt in der Mietwohnung unerträglich machen, rechtfertigen eine Mietminderung bis auf "Null".
2. Der Vermieter ist dem Mieter schadensersatzpflichtig, wenn er bei der Mietvertragsanbahnung verschweigt, daß die Wohnung von Schädlingen befallen ist und daß seine Schädlingsbekämpfungen erfolglos waren.
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