Urteil Schädigungstatbestand
Schlagworte
Schädigungstatbestand; Nutzungsrechtsentzug; Eigenheim; Gebäudeeigentum
Leitsatz
Ein vermögensrechtlicher Schädigungstatbestand ist in der Regel nicht erfüllt, wenn das Nutzungsrecht an einem mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstück entzogen wurde, weil der Rechtsinhaber das Eigenheim nicht dem gesetzlichen Zweck des Gebäudeeigentums entsprechend selbst bewohnte.
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