Urteil Schadensersatzpflicht für Anlageberater


Schlagworte

Schadensersatzpflicht für Anlageberater; Anlageberatung bei Beteiligung an Immobilienfonds

Leitsatz

Ein Anlageberater macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht darauf hinweist, daß die Veräußerung eines solchen Anteils nur eingeschränkt möglich ist.

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