Urteil Schadensersatzpflicht für Anlageberater
Schlagworte
Schadensersatzpflicht für Anlageberater; Anlageberatung bei Beteiligung an Immobilienfonds
Leitsatz
Ein Anlageberater macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht darauf hinweist, daß die Veräußerung eines solchen Anteils nur eingeschränkt möglich ist.
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