Urteil Schadensersatzpflicht des Vermieters für von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte und ohne Ankündigung entsorgte Gegenstände
Schlagworte
Schadensersatzpflicht des Vermieters für von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte und ohne Ankündigung entsorgte Gegenstände; Mitverschulden des Mieters wegen unberechtigten Abstellens
Leitsatz
Der Vermieter haftet auf Schadensersatz, wenn er von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte Gegenstände ohne Ankündigung entsorgt, wobei sich der Mieter wegen unberechtigter Lagerung ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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