Urteil Schadensersatzpflicht des Vermieters für von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte und ohne Ankündigung entsorgte Gegenstände


Schlagworte

Schadensersatzpflicht des Vermieters für von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte und ohne Ankündigung entsorgte Gegenstände; Mitverschulden des Mieters wegen unberechtigten Abstellens

Leitsatz

Der Vermieter haftet auf Schadensersatz, wenn er von dem Mieter auf dem Dachboden abgestellte Gegenstände ohne Ankündigung entsorgt, wobei sich der Mieter wegen unberechtigter Lagerung ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

(Leitsatz der Redaktion)

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