Urteil Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei arglistigem Vorspiegeln einer zugesicherten Eigenschaft


Schlagworte

Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei arglistigem Vorspiegeln einer zugesicherten Eigenschaft; kein Recht auf Lüge; Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels; Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig; Keller trocken Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen; Grundstücksverkauf; Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel; großer Schadensersatz; bloße Wissenserklärung; Verschweigen eines Sachmangels

Leitsätze

1. Der Verkäufer eines Grundstücks hat kein Recht zur Lüge, auch wenn der Käufer durch eigene Nachforschungen die Wahrheitswidrigkeit aufdecken kann.

2. Der Käufer kann deshalb Schadensersatz für unrichtige Zusicherungen verlangen, wonach die Miethöhen im Rahmen des Mietspiegels lägen, der Dachgeschossausbau nicht bauordnungswidrig erfolgte und der Keller trocken sei.

(Leitsätze der Redaktion)

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