Urteil Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers für unterlassene Mieterhöhung nach Modernisierung


Schlagworte

Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers für unterlassene Mieterhöhung nach Modernisierung

Leitsätze

1. Grundsätzlich gehört es nicht zu den Pflichten des Verkäufers eines Miethauses, in der Zeit zwischen Abschluß des Kaufvertrages und Eigentumsübergang auf den Käufer dessen vermögensrechtliche Interessen (zum Beispiel durch Mieterhöhungen) wahrzunehmen.

2. Anders ist es, wenn aufgrund besonderer Umstände (ungewöhnlich hohe Modernisierungskosten, die vom Käufer bezahlt wurden) der Käufer von einer Mieterhöhung ausgehen durfte.

3. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für den Mietausfall aus positiver Vertragsverletzung (Pflichtverletzung) auch für die Zeiten nach Eigentumsumschreibung, wenn er dem Erwerber keine Modernisierungsabrechnung erteilt, so daß dieser an einer Mieterhöhung gehindert ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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