Urteil Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Mietsache
Schlagworte
Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Mietsache; unwirksamer Ausschluss in Formularmietvertrag
Leitsatz
In einem Formularvertrag für die Miete von Wohnraum ist der Ausschluß von Schadensersatzansprüchen wegen Mängel der Mietsache unwirksam, wenn der Gewährleistungsausschluß auch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz das Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen umfaßt.
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