Urteil Schadensersatzansprüche nach Doppelvermietung


Schlagworte

Schadensersatzansprüche nach Doppelvermietung; in den Schutzbereich des Mietvertrags einbezogener Lebensgefährte

Leitsätze

1. Im Falle der Doppelvermietung kann nicht nur der Mieter selbst Ersatz nach § 536 a Abs. 1 2. Alt. BGB verlangen, sondern bei gegebener Leistungsnähe und für den Vermieter erkennbarem Einbeziehungsinteresse auch der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters.

2. § 284 BGB ist im Rahmen des § 536 a Abs. 1 BGB anwendbar.

3. Aufwendungsersatz für frustrierte Aufwendungen (hier: Rücktrittskosten für eine Einbauküche) und Schadensersatz (hier: Kosten für die Anmietung einer weiteren Wohnung zusätzlich zur vom Mieter vor Anmietung der doppelt vermieteten Wohnung bewohnten Mietwohnung) schließen sich nicht gegenseitig aus, sofern mit ihnen nicht der identische Vermögensnachteil kompensiert wird.

4. Zum - verneinten - Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des geschädigten Mieters gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Begleichung von Forderungen Dritter und bei der Anmietung einer Ersatzwohnung.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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