Urteil Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen vor formeller Beendigung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen vor formeller Beendigung des Mietverhältnisses
Leitsatz
hat der Mieter die Wohnung schon vor Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben, kann der Vermieter wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen unter der Voraussetzung des § 326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (Anschluß an LG Berlin GE 1996, 261).
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