Urteil Schadensersatzanspruch von Landesfördermittelbanken durch Eingehung von Darlehensverpflichtungen mit nicht förderungswürdigen Bauherren


Schlagworte

Schadensersatzanspruch von Landesfördermittelbanken durch Eingehung von Darlehensverpflichtungen mit nicht förderungswürdigen Bauherren; Fehlsubvention; öffentliche Mittel; sozialer Wohnungsbau; Subventionserschleichung

Leitsatz

Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes - WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn (Fortführung von Senatsurteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361 = GE 2005, 792).

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