Urteil Schadensersatzanspruch gegen Anlagenvermittler
Schlagworte
Schadensersatzanspruch gegen Anlagenvermittler; Musterfeststellungsverfahren; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Haftung wegen unrichtiger Kapitalmarktinformation; Anlagenberatungsvertrag; Grauer Kapitalmarkt
Leitsatz
Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungs- oder Auskunftsvertrag können nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. Dies gilt auch dann, wenn im Zuge der Beratungs- oder Auskunftstätigkeit dem Anleger ein Prospekt ausgehändigt wurde, und dieser (fehlerhafte) Prospekt eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung darstellte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07 -, ZIP 2008, 1326).
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