Urteil Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei ungerechtfertigter einstweiliger Anordnung zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen
Schlagworte
Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers bei ungerechtfertigter einstweiliger Anordnung zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen
Leitsätze
a) Erweist sich die in einem sog. echten Streitverfahren in Wohnungseigentumssachen getroffene einstweilige Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt, kann der Beteiligte, der die Anordnung erwirkt hat, in entsprechender Anwendung des § 945 ZPO zum Schadensersatz verpflichtet sein.
b) Zum Schaden des Wohnungseigentümers, der aufgrund einer von Anfang an ungerechtfertigten einstweiligen Anordnung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Wohngeldvorschüsse an die Wohnungseigentümergemeinschaft geleistet hat.
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