Urteil Schadensersatzanspruch des Käufers eines belasteten, aber als „lastenfrei“ verkauften Grundstücks
Schlagworte
Schadensersatzanspruch des Käufers eines belasteten, aber als „lastenfrei“ verkauften Grundstücks; übersehene Grunddienstbarkeit; Versorgungsleitung; Kosten der Leitungsverlegung; Anspruch gegen Notar und Grundbuchamt; Amtspflichtverletzung; Amtshaftung
Leitsätze
Wird ein Grundstück als lastenfrei verkauft, weil die Beteiligten die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit für eine Versorgungsleitung übersehen, kann der Käufer wegen eines Rechtsmangels Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Kosten, die für die Verlegung der Leitung entstehen, wobei ein Anspruch auf unentgeltliche Verlegung nach § 8 Abs. 3 AVBWasserV im Falle der Bestellung einer Dienstbarkeit nicht besteht.
(Leitsätze der Redaktion)
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