Urteil Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Verwalterpflichten


Schlagworte

Schadensersatzanspruch bei Verletzung von Verwalterpflichten

Leitsatz

Der einzelne Wohnungseigentümer ist auch dann nicht berechtigt, einen aus einer etwaigen schuldhaften Verletzung des Verwaltervertrages herrührenden Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter geltend zu machen, wenn er selbst durch die Vertragsverletzung wirtschaftlich betroffen ist (hier: Schadensersatz wegen unterbliebener Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums).

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