Urteil Schadensersatzanspruch wegen Teilabrisses von Tapete, Überschreiten des vertragsgemäßen Gebrauchs
Schlagworte
Schadensersatzanspruch wegen Teilabrisses von Tapete, Überschreiten des vertragsgemäßen Gebrauchs
Leitsatz
Von Rechtsirrtum beeinflusst ist eine gerichtliche Beurteilung, dem Vermieter sei - unabhängig vom Alter und Zustand der von dem Mieter entfernten Tapetenteile - ein Schaden in Höhe der Kosten entstanden, die für eine Neutapezierung der betreffenden Wände erforderlich wären.
(Leitsatz der Redaktion)
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