Urteil Schadensersatz wegen verzögerter Modernisierungsarbeiten
Schlagworte
Schadensersatz wegen verzögerter Modernisierungsarbeiten; Wohnwertverbessernde Maßnahmen; Modernisierungsarbeiten; Duldungspflicht (Miete); Verzögerungsschaden; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Preisstellenverfahren; positive Vertragsverletzung
Leitsatz
Ein Mieter, der sich gegen eine Duldungspflicht gem. § 541 a GBG a.F. gewandt hat und sich mit einer Klage hat überziehen lassen, schuldet Schadenersatz wegen der verzögerten Modernisierungsarbeiten ab dem Zeitpunkt, zu dem er positive Kenntnis von seiner Duldungspflicht erhalten hat.
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