Urteil Schadensersatz wegen Verletzung des Amtspflicht zur Überlassung eines Ersatzgrundstücks


Schlagworte

Schadensersatz wegen Verletzung des Amtspflicht zur Überlassung eines Ersatzgrundstücks

Leitsätze

1. Verletzt die Kommune ihre Verpflichtung, sämtliche im kommunalen Eigentum stehenden Grundstücke im gleichen Stadt- oder Gemeindegebiet bei der Auswahl von Ersatzgrundstücken zu berücksichtigen, hat der Entschädigungsberechtigte einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Wertdifferenz zwischen dem Verkehrswert der Grundstücke im Zeitpunkt der unterlassenen Zuteilung eines Ersatzgrundstücks und den Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungsgesetz.

2. Dies gilt auch im Falle der Aufhebung einer dem Betroffenen günstigen Norm, weil er zumindest den ihm aus der behördlichen Untätigkeit entstandenen Schaden durch Amtshaftungsklage geltend machen kann.

3. Die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs wird durch den Widerspruch gegen die dem Anspruch zugrunde liegenden rechtswidrigen Bescheide gehemmt, weil der Primärrechtsschutz Vorrang vor der Amtshaftungsklage genießt.

(Leitsätze der Redaktion)

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