Urteil Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB vor Beendung des Mietverhältnisses


Schlagworte

Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB vor Beendung des Mietverhältnisses

Leitsatz

Der Vermieter kann gegen den Mieter gemäß § 326 Abs. 1 BGB wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses vorgehen, wenn der Mieter das Mietverhältnis gekündigt und die Wohnung daraufhin zurückgegeben hat und die Mietvertragsparteien das Mietverhältnis abwickeln wollen (Abgrenzung zu BGHZ 111, 301 ff.).

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.