Urteil Schadensersatz wegen einer mangelhaften Vollwärmeisolierung
Schlagworte
Schadensersatz wegen einer mangelhaften Vollwärmeisolierung; arglistig verschwiegener Mangel eines nicht erprobten Baustoffes
Leitsatz
Verwendet der Bauunternehmer bewußt abweichend vom Vertrag einen nicht erprobten Baustoff, so handelt er arglistig, wenn er den Auftraggeber treuwidrig hierauf und auf das mit der Verwendung dieses Baustoffs verbundene Risiko nicht hinweist.
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