Urteil Schadensersatz, - und Rentabilitätsvermutung
Schlagworte
Schadensersatz, - und Rentabilitätsvermutung; Nichterfüllung, Schadensersatz we- gen - und Aufwendungsersatz
Leitsätze
Ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, so orientiert sich der Anspruch am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte; die weitere Entwicklung bis zu einem späteren Zeitpunkt braucht er sich grundsätz lich nicht entgegenhalten zu lassen, es sei denn, er macht einen auf die Zukunft bezogenen entgangenen Gewinn geltend.
BGB § 249 A
Die sog. Rentabilitätsvermutung gilt uneingeschränkt nur, wenn der Geschädig te neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht, nicht, wenn er ne ben diesen Aufwendungen Ersatz solcher Vorteile verlangt, die ihm durch das Ausbleiben der Gegenleistung entgangen sind.
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