Urteil Schadensersatz nach fahrlässig gestelltem unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen
Schlagworte
Schadensersatz nach fahrlässig gestelltem unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen
Leitsatz
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
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