Urteil Schadensersatz gegen WEG-Verwalter wegen erhöhter Wasserkosten aufgrund gebrochener Grundleitung
Schlagworte
Schadensersatz gegen WEG-Verwalter wegen erhöhter Wasserkosten aufgrund gebrochener Grundleitung
Leitsatz
Bei dem durch die WEG gegen den WEG‑Verwalter geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen einer erhöhten Entgeltforderung der Wasserbetriebe für ungenutzt im Erdreich versickertes Trinkwasser aus einer gebrochenen Grundleitung auf dem Grundstück der WEG handelt es sich um einen Vermögensschaden, der sich aus einem Sachschaden herleitet und gemäß § 1 Ziffer 1 der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - AVB - nicht versichert ist
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