Urteil Schadensersatz für Vorkaufsberechtigten bei unzureichender Mitteilung über Kaufvertrag


Schlagworte

Schadensersatz für Vorkaufsberechtigten bei unzureichender Mitteilung über Kaufvertrag; landesrechtliche Haushaltsvorschriften als Verbotsgesetz

Leitsätze

a) Den Vermieter trifft bei Eintritt des Vorkaufsfalls zugunsten des Mieters die mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages mitzuteilen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn dem Mieter der Vertragsinhalt unrichtig oder unvollständig zur Kenntnis gebracht wird.

b) Im Fall einer solchen Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Mieters.

c) Eine landesrechtliche Vorschrift, wonach Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen, kann ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB darstellen.

(Leitsatz zu c von der Redaktion)

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