Urteil Schadensersatz für verweigerte Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
Schlagworte
Schadensersatz für verweigerte Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum; wichtiger Grund für Zustimmungsverweigerung
Leitsätze
1. Werden die Eigentümergemeinschaft und der Verwalter wegen Verweigerung der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums vom veräußernden Miteigentümer auf Schadensersatz in Anspruch genommen, haben sie darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgelegen hat.
2. Zu den Anforderungen an einen "wichtigen Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG.
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