Urteil Schadensersatz für unterlassene Mängelanzeige des Mieters
Schlagworte
Schadensersatz für unterlassene Mängelanzeige des Mieters; Beweislast für Mieterverschulden; Anzeigepflicht
Leitsatz
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536 c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).
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