Urteil Schadensersatz bei Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils wegen Nichtberücksichtigung des Leistungsverweigerungsrechts
Schlagworte
Schadensersatz bei Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils wegen Nichtberücksichtigung des Leistungsverweigerungsrechts
Leitsatz
Vollstreckt der Gläubiger aus einem erstinstanzlichen Urteil, das fehlerhaft ein Leistungsverweigerungsrecht nicht berücksichtigt, steht dem Schuldner ein Anspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO in Höhe des Betrages zu, in dem ihm im zweiten Rechtszug das Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt wird.
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