Urteil Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts


Schlagworte

Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts; Teilabrede; Verkehrswert; Kaufpreis; Kaufvertrag

Leitsätze

1. Vereitelt der vermietende Eigentümer nach Umwandlung das Vorkaufsrecht des Mieters durch Verkauf an einen Dritten mittels sittenwidriger Teilabrede (hier: durch überhöhte Einzelpreisabrede), schuldet er dem Mieter, der sein Vorkaufsrecht rechtzeitig ausgeübt hat, Schadensersatz.

2. Der Schadensersatzanspruch wird nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem anteiligen Kaufpreis ermittelt. 3. Ein überhöhter Kaufpreis, der zum Zwecke der Abschreckung des Vorkaufsberechtigten vereinbart wurde, bleibt außer Betracht. (Leitsätze der Redaktion)

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