Urteil Schadensersatz bei nicht ordnungsgemäßer Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Schadensersatz bei nicht ordnungsgemäßer Betriebskostenabrechnung

Leitsätze

1. Verstößt der Vermieter gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung über die geleisteten Vorauszahlungen, so erwächst dem Mieter daraus ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung, der darauf gerichtet ist, den Mieter so zu stellen, als hätte der Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet.

2. Ist die Verjährungsfrist in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des BGB kürzer als die in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des BGB, tritt bei kürzerer neuer Verjährungsfrist eine Verkürzung auf diese ein (hier: für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen auf drei Jahre).

3. Entspricht die Betriebskostenabrechnung den formellen Anforderungen des § 259 BGB, wird mit ihrem Zugang die Ausschlußfrist für Einwendungen des Mieters in Lauf gesetzt.

(Leitsätze der Redaktion)

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