Urteil Schadensersatz bei Kaufmängeln ohne Mahnung
Schlagworte
Schadensersatz bei Kaufmängeln ohne Mahnung; Nutzungsausfall; unzulässige Grundstücksnutzung; formelle und materielle Übereinstimmung mit Baurecht; Zweckentfremdungsgenehmigung; Garantiehaftung; zugesicherte Eigenschaft; mangelhafte Sache; Schlechterfüllung
Leitsatz
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.
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