Urteil Schadensersatz wg. Beschädigung von Baumaterialien durch Mitarbeiter einer anderen Baufirma, Repräsentantenhaftung, Drittschadensliquidation


Schlagworte

Schadensersatz wg. Beschädigung von Baumaterialien durch Mitarbeiter einer anderen Baufirma, Repräsentantenhaftung, Drittschadensliquidation

Leitsatz

Werden die Materialien eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Unternehmers, zu dem er nicht in einer Vertragsbeziehung steht, beschädigt, so steht dem Geschädigten grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht gegen den anderen Unternehmer zu.

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