Urteil Schadensersatz wegen unberechtigter Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Schadensersatz wegen unberechtigter Zwangsvollstreckung
Leitsätze
1. Ist auf ein vorläufig vollstreckbares Zahlungsurteil geleistet worden, setzt der Rückforderungsanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO keinen vom Gläubiger ausgehenden besonderen „Vollstreckungsdruck“ voraus. Dieser folgt - nach Amtszustellung des Urteils - bereits aus der Möglichkeit einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO, die keiner Ankündigung des Gläubigers bedarf.
2. Der Anspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO stellt keine Entgeltforderung i. S. von § 288 Abs. 2 BGB dar.
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