Urteil Schadensersatz für fiktive Rückbaukosten bei Weitervermietung der Wohnung einschließlich der Einbauten des Vormieters


Schlagworte

Schadensersatz für fiktive Rückbaukosten bei Weitervermietung der Wohnung einschließlich der Einbauten des Vormieters

Leitsatz

Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden Wohnungsmieter nicht ohne Weiteres Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten zu. Ein Interesse des Vermieters, die Einbauten bis zum Ablauf ihrer Lebensdauer zu nutzen, gegenüber dem scheidenden Mieter aber die Kosten ihrer erst dann beabsichtigten Entfernung als Schaden zu liquidieren, wäre nicht schützenswert. (Fortführung BGH - VIII ZR 205/13 -, Urt. v. 5. März 2014, GE 2014, 659)

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