Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Parkettfußboden; Wohnungsrückgabe; Beendigung; Mietverhältnis
Leitsatz
Macht der Vermieter einen Schadensersatzanspruch geltend, muß er beweisen, daß Schäden am Parkettfußboden der Wohnung bereits im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe vorgelegen haben.
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