Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Heizkostenabrechnung; ordnungsgemäße Wärmeerfassung
Leitsatz
Ein durch die nicht ordnungsmäßige Verwaltung entsprechende Heizkostenabrechnung benachteiligter Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die übrigen Wohnungseigentümer, wenn diese schuldhaft die Durchführung der unter dem Gesichtspunkt einer ordnungsmäßigen Verwaltung gebotenen und zumutbaren Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsmäßigen Wärmeerfassung unterlassen haben.
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