Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; unterlassene Schönheitsreparaturen; unwirksame Nachfristsetzung; Verzug; Erfüllungsverweigerung vor Vertragsbeendigung
Leitsatz
Die Nachfristsetzung als Voraussetzung für Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist vor Beendigung des Mietverhältnisses unwirksam, wenn sich der Mieter erst mit Beendigung des Mietverhältnisses in Verzug befindet.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat