Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; positive Vertragsverletzung; Obhutspflichtverletzung; Einfrieren; Heizölleitung; Ölleitung
Leitsatz
Der Mieter ist zum Schadensersatz nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung verpflichtet, wenn es durch seine Obhutspflichtsverletzung zum Einfrieren der zum Außentank führenden Heizölleitung kommt.
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