Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Umzugskosten; Eigenbedarf; Kündigung; Widerspruch; Wegfall
Leitsatz
Der Vermieter ist verpflichtet, nach einer Eigenbedarfskündigung bis zur Räumung den Wegfall des Eigenbedarfs dem Mieter anzuzeigen, auch wenn der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprochen und innerhalb der Kündigungsfrist eine Eigentumswohnung zum Bewohnen erworben hat.
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