Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Schäden durch Pfennigabsätze; Parkett; Gewerbemiete; vertragsmäßiger Gebrauch
Leitsatz
Bei einem gewerblichen Mietverhältnis hält sich das Begehen eines Parkettfußbodens mit sog. Pfennigabsätzen noch im Rahmen vertragsmäßigen Gebrauchs. Schäden, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind, begründen daher keine Schadensersatzpflicht des Mieters.
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