Urteil Schadensersatz


Schlagworte

Schadensersatz; Mitverschulden; Eigenbedarfskündigung; formell unwirksam; Eigenbedarf, vorgetäuscht

Leitsatz

Der Mieters hat wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs des Vermieters einen Schadensersatzanspruch, der im Einzelfall wegen Mitverschuldens ausgeschlossen sein kann. Das Erkennen der formellen Unwirksamkeit der Kündigung führt nicht zu einem Mitverschulden, wenn der Mieter aufgrund der behaupteten tatsächlichen Umstände davon ausgehen mußte, daß diese die Berufung auf Eigenbedarf gerechtfertigt hätten.

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