Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Erfüllungsverweigerung vor Übergabe der Mietsache; Rentabilitätsvermutung; Differenzmethode; Ersatz von nutzlosen Aufwendungen
Leitsatz
Verweigert der Mieter die Erfüllung des Mietvertrages bereits vor Übergabe der Wohnung, so kann dem Vermieter ausnahmsweise ein Anspruch auf Ersatz von nutzlosen Aufwendungen für die Mietwohnung auf der Grundlage einer sog. Rentabilitätsvermutung zustehen.
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