Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Baum, Fällen; Bäumefällen
Leitsatz
Die Höhe des vom Mieter zu leistenden Schadensersatzes, der auf dem Mietgrundstück eigenmächtig einen Baum gefällt hat, richtet sich nach dem konkret eingetretenen Wertverlust des Grundstücks.
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