Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Wohnungseingangstür; Beschädigung; Rückgabe der Mietsache; Hauptleistungspflicht
Leitsatz
Ob im Einzelfall in der Rückgabe der Mietsache eine Hauptleistungspflicht liegt, bestimmt sich danach, ob erhebliche Kosten für die Wiederherstellung nach Beschädigung anfallen.
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