Urteil Schadensausgleich
Schlagworte
Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung; Kriegsschadenrente
Leitsatz
Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG ist nicht nur derjenige, der die Schadensausgleichsleistung infolge Abtretung des darauf gerichteten Anspruchs unmittelbar erhalten hat, sondern auch derjenige, dem der Rückzahlungspflichtige den bereits gewährten Schadensausgleich zugewendet hat.
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