Urteil Schadensausgleich
Schlagworte
Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des Rückzahlungsverpflichteten; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung
Leitsatz
Rechtsnachfolger des Rückzahlungspflichtigen im Sinne des § 349 Abs.5 Satz 2 LAG ist nicht nur derjenige, der die Schadensausgleichsleistung infolge Abtretung des darauf gerichteten Anspruchs unmittelbar erhalten hat, sondern auch derjenige, dem der Rückzahlungspflichtige den bereits gewährten Schadensausgleich zugewendet hat. Dies gilt auch für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2000. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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